Am 9. Juni
wird gewählt

Am Sonntag, 9. Juni 2024, werden 20 Abgeordnete für Österreich ins Europaparlament gewählt. Die Personenwahl funktioniert durch handschriftliche Eintragung des Namens der Kandidatin oder des Kandidaten in das Vorzugsstimmen-Feld der jeweiligen Partei.

Wählen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger, die älter als 16 Jahre sind, auch wenn sie im Ausland leben. Ebenfalls wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, sofern sie in Österreich leben. Die Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten sowie teils auch die im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher müssen sich rechtzeitig für das Wählerverzeichnis registrieren.

Hier finden sich die Details zur Sicherstellung des Wahlrechts.

Aus ganz Österreich:
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