So geht’s

Volle Information

Am Sonntag, 9. Juni 2024, werden 20 Abgeordnete für Österreich ins Europaparlament gewählt. Die Personenwahl funktioniert durch handschriftliche Eintragung des Namens der Kandidatin oder des Kandidaten in das Vorzugsstimmen-Feld der jeweiligen Partei. Wählen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger, die älter als 16 Jahre sind, auch wenn sie im Ausland leben. Ebenfalls wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, sofern sie in Österreich leben. Die Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten sowie teils auch die im Ausland lebenden Österreicherinnen und Österreicher müssen sich rechtzeitig für das Wählerverzeichnis registrieren.

Briefwahl ist möglich

Man kann schon jetzt die Wahlkarte bei der Gemeinde persönlich oder schriftlich (keinesfalls telefonisch) beantragen! Bei einem Antrag an die Gemeinde via E-Mail sind unbedingt Ihre Reisepassnummer oder Personalausweisnummer anzugeben. Viele Gemeinden haben auch elektronische Wahlkartenplattformen (z.B. wahlkartenantrag.at und andere). Die Wahlkarte wird dann ca. 2-3 Wochen vor dem Wahltag zugesendet, danach bitte sofort die Briefwahlhandlung vornehmen und gleich zurücksenden.

Achtung: Die Wahlkarte muss bis spätestens 9. Juni 2024, 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (Adresse ist auf der Wahlkarte vorgedruckt) – oder man ist am Wahltag in Österreich, dann kann man mit der nicht unterschriebenen Wahlkarte in jedem Wahllokal während dessen Wahlzeit persönlich die Stimme abgeben.

Für österreichische Landsleute in aller Welt: So funktioniert es 

Als im Ausland lebende/r Österreicher/in hat man das Recht, entweder in Österreich oder im jeweiligen Gastland bei den Europa-Wahlen zu wählen, je nachdem wo man sich in der Europa-Wählerevidenz eintragen hat lassen. Der Wahlvorgang kann kompliziert wirken, deshalb haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst. Das offizielle Formular für Auslandsösterreicher/innen findet sich hier.

Allgemeines: 

· Um bei der Europa-Wahl eine österreichische Kandidatin bzw. einen österreichischen Kandidaten wählen zu können, muss man sich als Auslandsösterreicher/in bis spätestens 25. April 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde/beim zuständigen Magistrat eintragen lassen (oder ist bereits eingetragen); 

· Dies kann man bei der jeweiligen Gemeinde machen, in der man den letzten Hauptwohnsitz in Österreich. Sollte man noch nie in Österreich den Hauptwohnsitz gehabt haben, dann wendet man sich an jene Gemeinde, in der/die Ehegatte/in, ein Elternteil, nächste Verwandte, einen letzten Hauptwohnsitz in Österreich hatten oder haben. Auch der Sitz des Dienstgebers in Österreich, Grundstücks/Wohnungsrechte in Österreich, Vermögenswerte in Österreich, sonstige Lebensbeziehungen können herangezogen werden; 

· Für die Wahl von österreichischen Mitgliedern des Europa-Parlaments ist das Feld 16 des Antrags anzukreuzen. 

· Für das automatische Zusenden einer Wahlkarte ist das Feld 17 des Antrags anzukreuzen. 

· Man kann sich direkt (persönlich im Amt) bei der Gemeinde eintragen lassen oder den Antrag (ausfüllen und eigenhändig unterschreiben!) per Post/Telefax oder E-Mail-eingescannt an die Gemeinde senden. · Antragsformular · Ausfüllanleitung 

Weitere Informationen: 

· Die Eintragung hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Demnach könnte es sein, dass man bereits eingetragen ist (Informationen erteilt die Gemeinde). 

· Die Eintragung muss bis spätestens 25. April 2024 abgeschlossen werden. 

Natürlich ist es möglich, mit Vorzugsstimme zu wählen. Auch diese gehört zum Wahlrecht. Hierzu muss neben dem Feld der Partei der Namen der kandidierenden Person hingeschrieben werden. 

Für EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich 

Zur Stimmabgabe berechtigt sind alle Frauen und Männer, die: 

· in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich; 

· am Wahltag 16 Jahre alt sind 

· in Österreich bzw. dem jeweiligen Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und 

· am Stichtag 26.03.2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden. 

Bei diesem Antrag wird auch eine förmliche Erklärung abgegeben, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen. Weitere Details, sowie das auszufüllende Formular, finden Sie hier.

So funktioniert’s: 

· Für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ist eine Eintragung bis spätestens 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde nötig (oder man ist schon eingetragen)

· Zuständige Stelle ist die Gemeinde/das Magistrat des Hauptwohnsitzes. 

· Erforderliche Unterlagen sind: 

o Amtlicher Lichtbildausweis

o Nachweis der Staatsangehörigkeit

o Bestätigung der Meldung

o Ausgefülltes Antragsformular

Weitere Informationen: 

· Die Eintragung behält Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts in Österreich. Demnach könnte es sein, dass man bereits eingetragen ist (Informationen erteilt die zuständige Gemeinde). 

Natürlich ist es möglich, mit Vorzugsstimme zu wählen. Auch diese gehört zum Wahlrecht. Hierzu muss neben dem Feld der Partei der Namen der kandidierenden Person hingeschrieben werden. 

For Expats in Austria: Information in English 

You are eligible for participating in the European elections if: 

· You are registered in the Austrian „Europa-Wählerevidenz“ and have your primary residence in Austria

· You are at least 16 years of age on the day of the European elections on 09 June 2024

· Your registration in the „Europa-Wählerevidenz“ (see information below) has been completed by 26 March 2024 by the authorities of your Austrian primary residence. 

With the application, you will also be able to claim that you intend to vote for an Austrian Member of the European Parliament. Further details and the registration form can be found here.

How to register: 

· Fill out the main form (only available in German) and submit it to the authorities of your Austrian primary residence

· You will be required to present or attach the following documents: 

o Proof of identity

o Completed and signed application form.  

Postal voting is possible:

· You will be able to register for postal ballot in your town or city. Should you register via email, please make sure to provide the number of your passport / identity card. Many authorities already provide electronic platforms for registration (e.g. wahlkartenantrag.at). You will receive the documents within 2 – 3 weeks before the day of election. You should then vote immediately and send back the ballot via post. The documents need to arrive at 5pm on 09 June 2024 at the authority. Even after registering for postal ballot, you are able to vote in person on the 09 June 2024 if you bring the non-signed postal ballot with you. Further information is provided via the Federal Ministry of the Interior. 

Additional information: 

· Your entry will be valid for your stay in Austria. It could also be the case that you are already registered (this information will be provided by the authorities in your town/city). 

· The entry will have to be completed by 26 March 2024 (it has to be done by the authorities from your town/city by 26 March). 

In Austria, you are also able to give your ‘preference vote’ to your prospective Member of European Parliament of preference, the so called ‘Vorzugsstimme’. This requires that you write down the full last name of the candidate.